Kundeninformationen

Analysen Service GmbH

Privates Institut für Umweltanalytik

Die Analysen Service GmbH Privates Institut für Umweltanalytik ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage festgelegten Akkreditierungsumfang. Zudem sind wir durch das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Fachmodule Wasser und Abfall notifiziert.

Akkreditierung

Unsere aktuelle Akkreditierungsurkunde finden Sie hier:

Die Deutsche Akkreditierungsstelle hat mit dieser Urkunde uns, der Analysen Service GmbH Privates Institut für Umweltanalytik, die Kompetenz zur Prüfung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 bestätigt. 

Urkunde anschauen (PDF)

Anlage anschauen (PDF)

Akkreditierte Prüfverfahren

In diesem Bereich finden Sie alle akkreditierten Prüfverfahren, inklusive der Verfahren im flexiblen Bereich.

Akkreditierte Prüfverfahren

In diesem Bereich finden Sie alle akkreditierten Prüfverfahren, inklusive der Verfahren im flexiblen Bereich.

Entscheidungsregeln

Im Folgenden sind unsere Entscheidungsregeln zur Angabe der Messunsicherheiten und zu Konformitätsbewertungen erläutert:

 

  • sie für die Gültigkeit oder Anwendung der Prüfergebnisse von Bedeutung ist
  • die Angabe vom Kunden verlangt wird
  • die Messunsicherheit die Einhaltung vorgegebener Grenzen in Frage stellt

Für Analysen im Bereich Trinkwasser und Abwasser, wird durch die entsprechenden gesetzlichen Verordnungen definiert, dass die Messunsicherheiten bereits im Ergebnis enthalten sind und somit nicht ausgewiesen werden müssen und auch nicht in die Konformitätsbewertung eingehen (Anmerkung: durch die Trinkwasserverordnung werden Anforderungen an die Höhe der Messunsicherheit gestellt, welche durch das Labor eingehalten werden müssen). Selbiges gilt für Analysen nach LAGA und Deponieverordnung.

Sollten Konformitätsbewertungen (außerhalb der bereits genannten Bereiche) gefordert werden, gelten folgende Entscheidungsregeln, wie im Falle von Grenzwertbetrachtungen verfahren wird:

 

  • existiert eine Entscheidungsregel aus behördlicher Sicht, so wird diese Regel verwendet
  • wenn keine behördlichen Vorgaben existieren, geht die Messunsicherheit nicht in die Konformitätsbewertung ein

Eine Liste unserer aktuellen Messunsicherheiten finden Sie hier: PDF Symbol ruft die Liste auf.

Standort

Mühlenstraße 6
17217 Penzlin

Anfahrt / Navigation
Link zu Google Maps

Kontakt

Tel: 03962/210348
Fax: 03962/210042

Mail

info@analysenservice-penzlin.de